Ferien Informationen über Moraira und Ihre Unterkunft

Informationen für Ihren Aufenthalt in Moraira und Ihre Unterkunft

Notizen und allgemeine Hausordnung

  1. Für Ankünfte nach 00:00 Uhr und Abfahrten vor 06:00 Uhr wird ein Zuschlag von € 35,= pro Veranstaltung berechnet.
  2. Haustiere sind grundsätzlich in der Ferienwohnung nicht erlaubt, es sei denn, sie werden dem Mieter schriftlich bestätigt.
  3. Der Mieter wird unter keinen Umständen die Umgebung belästigen.
  4. Rauchen ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Beim Rauchen im Freien wird der Mieter gebeten, Asche und Zigarettenkippen zu entfernen und auf Brandgefahr zu achten, insbesondere in den Sommermonaten.
  5. Es ist möglich, dass die Versorgung mit Strom, Wasser, Satelliten-TV-Signal und Internet ohne Vorwarnung und auf unbestimmte Zeit ausfällt oder unterbrochen wird.
  6. Aufgrund technischer Änderungen bei den Signalanbietern (z.B. Canal Digital) kann es vorkommen, dass bestimmte Fernsehkanäle nicht (oder nicht mehr) verfügbar sind oder unter einer anderen Kanalnummer angeordnet sind.
  7. Die Bandbreite der (Wifi)-Internetverbindung kann schwanken und kann nicht garantiert werden.
  8. Wenn der Mieter Tag und Nacht das Licht anlässt und die Klimaanlage 24 Stunden am Tag eingeschaltet ist, erhöht sich der Stromverbrauch erheblich. Um die Kosten zu senken und die Umwelt zu schonen, ist es ratsam dies zu berücksichtigen.
  9. Bei der Abreise muss der Mieter die Ferienwohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand verlassen, d.h.: besenrein. Die Gegenstände in- und um die Ferienwohnung herum müssen immer an ihren ursprünglichen Standort (wie bei der Ankunft vorgefunden) zurückgestellt werden.
  10. Bei der Abreise wird der Mieter gebeten, die gebrauchte Bettwäsche, Handtücher und Küchentextilien an einem Ort (vorzugsweise an der Haustür) zu hinterlegen.
  11. Gebrauchtes Geschirr und Küchenutensilien müssen gewaschen, getrocknet und an dem dafür vorgesehenen Ort abgestellt werden.
  12. Wenn der Grill benutzt wurde, sollte er gereinigt werden.
  13. Bei der Abreise muss der gesamte Hausmüll und andere Abfälle an den entsprechenden Sammelstellen an der öffentlichen Straße deponiert werden, und darf nicht in der Ferienwohnung zurückgelassen werden.
  14. Wenn der Vermittler feststellt, dass (mehrere) Gegenstände nicht an ihren ursprünglichen Platz zurückgestellt wurden und/oder wenn die Villa nicht besenrein ist und/oder Abfall zurückgelassen wurde und/oder der Grill nach der Benutzung nicht gereinigt wurde, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter zusätzliche (Reinigungs-)Kosten in Rechnung zu stellen.
  15. Die Ferienwohnung, das Inventar und das Grundstück werden nach der Abreise des Mieters überprüft.
  16. Die Kaution wird innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Abreise per Banküberweisung zurückerstattet unter Abzug von:
    a) alle Schäden und fehlenden Gegenstände an den Gebäuden, dem Mobiliar, dem Grundstück und den allgemeinen Bereichen;
    b) (gegebenenfalls) jeder zusätzliche Verbrauch von Strom und/oder Gas;
    c) alle zusätzlichen Kosten (siehe Punkt 14 oben).

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN, JANUAR 2020, V1.5 

1. DEFINITIONEN

  1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen: Dieses Dokument enthält die Spielregeln für die Vermietung eines Ferienhauses.
  2. Der Vermieter: der Eigentümer des Ferienhauses.
  3. Die Ferienwohnung: das Objekt, in dem der Mieter während der Mietdauer wohnen wird.
  4. Der Mieter: die Person, die das Ferienhaus vom Vermieter mietet.Der/die Mitmieter: die Person(en), die Teil des Unternehmens des Mieters sind.
  5. Der Agent: der Vermittler, der den Vermieter vertritt und bei der Erstellung des Mietvertrags zwischen Vermieter und Mieter hilft.
  6. Die Mietperiode: der Zeitraum zwischen dem Ankunfts- und Abreisedatum, beide Tage eingeschlossen.
  7. Der Mietvertrag: ein Dokument, das den Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter beschreibt.
  8. Zusätzliche Kosten: Kosten für die Miete eines Wäschepakets (Laken, Decken, Kissenbezüge, Handtücher und Küchenwäsche) und die Endreinigung.
  9. Die Kaution: ein vom Mieter an den Vermieter gezahlter und bis zum Ende der Mietperiode hinterlegter Geldbetrag, nach dessen Ablauf der Vermieter dem Mieter diesen Geldbetrag abzüglich eventueller Schäden und/oder Kosten zurückerstattet wird.
  10. Der Gesamtpreis: der Gesamtbetrag, den der Mieter dem Vermieter für einen Aufenthalt in der Ferienwohnung während der Mietperiode zu zahlen hat, bestehend aus der Summe der Miete, der Nebenkosten und der Kaution.
  11. Die Anzahlung: der Betrag, den der Mieter bei Abschluss des Mietvertrags bezahlt hat (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtpreises).

2. RESERVIERUNG DER MIETPERIODE

  1. Der Mieter kann telefonisch oder über das Internet reservieren. Jeder Buchungsauftrag wird vom Agenten per E-Mail mit einer Buchungsbestätigung bestätigt. Wenn der Mieter diese Bestätigung nicht innerhalb von 3 Tagen nach der Buchung erhält, muss er sich mit dem Vermittler in Verbindung setzen.
  2. Die vom Vermitler versandte Buchungsbestätigung enthält alle relevanten Informationen für den Aufenthalt in der gebuchten Ferienwohnung. Im Interesse einer ordnungsgemäßen Buchung und zur Vermeidung von Missverständnissen verpflichtet sich der Mieter, die Richtigkeit und Vollständigkeit der gebuchten Daten unverzüglich zu überprüfen und Unvollständigkeiten oder Ungenauigkeiten innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung dem Vermittler zu melden. Wenn eine solche Mitteilung nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgt, kann sich der Mieter nicht auf die Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit der Buchungsbestätigung berufen.
  3. Der Vermittler hat immer das Recht, ein Angebot als Antwort auf eine Buchungsanfrage ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zurückzuziehen.
  4. Der Vermieter hat immer das Recht, eine Reservierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zurückzuziehen.

3. RECHTE UND PFLICHTEN DES MIETERS IN DER FERIENWOHNUNG

  1. Zusätzlich zu diesen Bedingungen gilt immer das örtliche Recht für die Situation am Standort des Ferienhauses.
  2. Sofern gesetzlich nicht anders vorgesehen, haben diese Bedingungen Vorrang.Sofern im Mietvertrag nicht anders angegeben, muss der Mieter die Ferienwohnung spätestens zu dem im Mietvertrag angegebenen Datum und Zeitpunkt verlassen haben. Der Vermieter ist niemals für die Folgen einer späteren Abreise verantwortlich.
  3. Im Falle einer Abreise zu einem späteren Zeitpunkt als im Mietvertrag angegeben, muss der Mieter einen zusätzlichen Mietbetrag pro Tag zahlen.
  4. Der Mieter muss sich wie ein guter Mieter verhalten und das Ferienhaus gemäß den angemessenen Nutzungsanweisungen des Vermieters nutzen.
  5. Parteien und Feierlichkeiten (einschließlich Zusammenkünfte, Hochzeiten, Jubiläen usw.), die der Mieter in der Ferienwohnung organisieren möchte (oder organisiert hat), bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Vermieters und müssen dem Vermieter gemeldet werden, bevor die Reservierung der Ferienwohnung eine Tatsache ist, und müssen dann in den Mietvertrag aufgenommen werden.
  6. Der Mieter haftet gesetzlich für Schäden, die er oder seine Mitmieter an der Ferienwohnung oder an den in oder um die Ferienwohnung herum befindlichen Gegenständen verursachen. Der Mieter muss jeden Schaden sofort dem Vermittler melden.
  7. Reparatur- oder Ersatzkosten sind dem Vermieter auf erstes Anfordern vom Mieter unverzüglich zu erstatten.
  8. Bei der Abreise muss der Mieter das Ferienhaus in einem ordnungsgemäßen Zustand verlassen, d.h.: besenrein. Die im Ferienhaus vorhandenen Gegenstände müssen immer an ihren ursprünglichen Standort (wie bei der Ankunft gefunden) abgestellt werden.
  9. Das Geschirr muss gewaschen, getrocknet und an dem dafür vorgesehenen Ort gelagert werden.
  10. Sämtlicher Hausmüll muss an den entsprechenden Sammelstellen an der öffentlichen Straße deponiert werden.
  11. Der Agent ist berechtigt, bei der Abreise eine Endkontrolle durchzuführen.
  12. Stellt der Vermittler fest, dass ein oder mehrere Gegenstände nicht an ihren ursprünglichen Ort zurückgebracht wurden oder dass das Ferienhaus nicht besenrein ist, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter zusätzliche (Reinigungs-)Kosten in Rechnung zu stellen.
  13. Der Mieter muss Bettwäsche verwenden und ist nicht berechtigt, Betten und Kissen ohne Laken oder Kissenbezüge zu benutzen.

4. BEENDIGUNG DES MIETVERTRAGS

  1. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn:
    a. Der Mieter bleibt nach einer Inverzugsetzung mit der Erfüllung einer gewichtigen Verpflichtung aus dem Mietvertrag und/oder diesen Bedingungen in Verzug;
    b. wenn sich der Mieter nach der Aufforderung nicht wie ein guter Mieter verhält, insbesondere wenn der Mieter trotz Warnungen des Maklers sein Wohnumfeld ernsthaft belästigt.

5. MIETPERIODE, ANKUNFT UND ABREISE

  1. Die Mindestmietdauer beträgt 7 Nächte, sofern nicht anders vereinbart.
  2. In der Regel liegt die Ankunftszeit zwischen ab 16.00 Uhr am Tag der Anreise, und spätestens 10.00 Uhr am Tag der Abreise. Eine frühere Ankunft erfolgt auf eigene Gefahr.
  3. Im Falle einer Verspätung und voraussichtlicher Verspätung ist der Mieter verpflichtet, dies direkt dem Agenten telefonisch zu melden. Wird dies nicht erfüllt, bleibt das Ferienhaus für maximal 24 Stunden reserviert.
  4. Für Ankünfte nach 00:00 Uhr und Abfahrten vor 06:00 Uhr wird dem Mieter ein Zuschlag von € 35,= pro Veranstaltung berechnet.

6. MAXIMALE ANZAHL VON PERSONEN

  1. Als Personen werden definiert: alle Personen ab 6 Monaten und älter.
  2. Der Mieter darf nicht mehr oder andere Personen vermieten, als bei der Buchung, dem Aufenthalt oder der Unterbringung in der Ferienwohnung angegeben.
  3. Die Überschreitung dieser Höchstzahl von Personen oder anderen als den angegebenen Personen kann zu einem Abzug der Kaution oder zur Entfernung des Mieters aus der Ferienwohnung führen, ohne dass der Vermieter zu einer anderen Entschädigung oder Rückerstattung verpflichtet ist.
  4. Es ist möglich, dass der Agent den Mieter und seine Mitreisenden auffordert, sich auszuweisen.
  5. Der Aufenthalt in Zelten, Wohnwagen oder Wohnmobilen auf dem Gelände des Ferienhauses und/oder die Nutzung der Einrichtungen des Ferienhauses ist auch für andere als die bei der Buchung angegebenen Personen nicht gestattet.
  6. Nur Personen, die zum Zeitpunkt der Buchung bekannt und akzeptiert sind, dürfen das Ferienhaus innerhalb der Mietzeit betreten.
  7. Das Ferienhaus wird für die bei der Buchung akzeptierte Personenzahl ausgestattet. Der Mieter kann jederzeit verlangen, das Ferienhaus mit mehr Personen zu belegen, als zum Zeitpunkt der Buchung ursprünglich angenommen wurde. Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Antrag für mehr als eine Person ohne Angabe von spezifischen Gründen abzulehnen.
  8. Bei Kindern bis zu 18 Monaten geht der Vermieter davon aus, dass sie in einem Kinderbett oder einem Reisebett schlafen werden. Ein Campingbett kann über den Agenten gemietet oder vom Mieter mitgebracht werden.

7. PERSONALIEN

  1. Alle persönlichen Angaben des Mieters und der Mitmieter müssen dem Vermieter bekannt sein.
  2. Bei der Ankunft in der Ferienwohnung müssen sich der Mieter und die Mitmieter auf Wunsch beim Vermittler ausweisen können.

8. DIENSTLEISTUNGEN UND LINKS VON DRITTEN

  1. Auf der Website, auf der der Vermieter wirbt (www.i-moraira.com), werden Einzelpersonen, Firmen, Vereine und Verbände genannt (z.B. Restaurants, Bars, Tennis- und Golfclubs usw.).
  2. Die genannten Personen, Unternehmen, Vereine und Verbände sind für die von ihnen angebotenen Produkte und Dienstleistungen selbst verantwortlich. Weder der Vermieter noch der Makler sind für diese Aktivitäten verantwortlich oder haftbar.

9. PREISE

  1. Die Angebote des Agenten sind stets unverbindlich und unterliegen zwischenzeitlichen Änderungen.
  2. Alle Informationen auf der Website des Agenten (www.i-moraira.com) gelten als in gutem Glauben bereitgestellt und unterliegen immer zwischenzeitlichen Änderungen. Der Agent ist nicht verantwortlich für allgemeine Informationen auf der Website und die darin enthaltenen Informationen, die unter der Verantwortung von Dritten erstellt wurden.
  3. Der Mieter erklärt, dass er die Beschreibung des Ferienhauses, wie sie vom Makler auf der Website zur Verfügung gestellt wird, zur Kenntnis genommen hat und keine weitere Beschreibung benötigt.
  4. Die Preise beinhalten nicht die Kosten für die Stornierungs- und Reiseversicherung und sonstige Kosten. Spezielle Zusatzkosten wie Energiekosten, Reinigungskosten und etwaige lokale Gebühren, die von und im Namen der Regierung festgelegt werden, werden gesondert ausgewiesen. Die Preise basieren auf kostenbestimmenden Faktoren (wie Preisindizes, Währungs- und Zinssätze usw.).
  5. Im Falle einer Anpassung dieser kostenpreisbestimmenden Faktoren ist der Vermieter berechtigt, eine proportionale Anpassung der in Rechnung gestellten Preise und Tarife vorzunehmen.Die jeweils gültigen Preise und Tarife sind ausschließlich auf der Website des Agenten (www.i-moraira.com) aufgeführt.

10. PREISBILDUNG

  1. Die Anzahl der Personen, die das Ferienhaus bewohnen, hat keinen Einfluss auf den Mietpreis.
  2. Andere und zusätzliche Kosten werden immer separat in der Preistabelle des Ferienhauses aufgeführt. Diese müssen für die gesamte Dauer des Aufenthalts bezahlt werden und sind nicht im Mietpreis enthalten.
  3. Bei verspäteter Ankunft oder vorzeitiger Abreise ist der gesamte gebuchte Zeitraum für alle Reservierungen fällig.
  4. Die Preise sind in Euro pro Ferienhaus und (anders angegeben) pro Nacht angegeben. Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Gesamtpreis zu ändern, wenn Änderungen der fälligen Abgaben und Steuern dazu Anlass geben. Erhöhungen dieser Kosten werden auf Nettobasis, d.h. ohne Zuschlag, in Rechnung gestellt.
  5. Wenn diese Erhöhung innerhalb von drei Monaten nach dem Datum des Mietvertrags erfolgt, hat der Mieter das Recht, den Vertrag aufzulösen. Dem Mieter wird dann der bereits gezahlte Betrag zurückerstattet.
  6. Tipp- und Druckfehler in der Preistabelle sind ebenfalls vorbehalten.

11. PARKEN

  1. Das Parken von Fahrzeugen erfolgt in jedem Fall auf eigene Gefahr, auch wenn es auf- uns innerhalb dem eigenen Grundstück erfolgt.

12. BETT-/BAD- UND KÜCHENWÄSCHE

  1. Bettwäsche und Handtücher (zu einem angekündigten Preis pro Set) sind pro Person in der Ferienwohnung vorhanden. Die Bettwäsche besteht aus einem Set von Laken und Kissenbezug. Die Badewäsche besteht aus 2 kleinen Handtüchern und 1 großen Handtuch. Die Küchenwäsche besteht aus 2 Geschirrtüchern und 2 Handtüchern. Strandtücher sind nicht im Set enthalten.
  2. Wenn der Mieter zwischendurch Bettwäsche und Handtücher wechseln möchte, kann dies auf Anfrage (gegen Gebühr) erfolgen oder der Mieter kann Bettwäsche und Handtücher selbst waschen.
  3. Die Miete für Bettwäsche und Handtücher wird zusammen mit der Miete berechnet.
  4. Das mieten von Bettwäsche und Handtüchern ist jedoch nicht obligatorisch. Der Mieter kann seine eigene Bettwäsche und Handtücher mitbringen und benutzen.
  5. Der Mieter muss jederzeit Bettwäsche verwenden und darf Betten und Kissen nicht ohne Laken oder Kissenbezüge benutzen.

13. ENDREINIGUNG

  1. Die Kosten für die obligatorische Endreinigung sind für jedes Ferienhaus unterschiedlich.
  2. Die Ferienwohnung muss vom Mieter jederzeit sauber und ordentlich gemäß der Hausordnung verlassen werden (z.B. Geschirr im Schrank sauber, kein Abfall hinterlassen, Grill und Ofen gereinigt). Die Nichtbeachtung dieser Regeln kann zu Abzügen von der Kaution führen.

14. STROM-/GASKOSTEN

  1. Verbrauch von Elektrizität ist nicht immer enthalten, und die frei verbrauchbare Menge an kWH ist für jedes Ferienhaus unterschiedlich.
  2. Die Berechnung des Stromverbrauchs erfolgt immer über die Stromuhr.
  3. Während der Sommersaison ist Verbrauch von Gas zum Kochen und Warmwasser inbegriffen.
  4. Der Agent wird die Zählerstände der Elektrizität bei Ankunft und Abreise notieren. Der Mieter wird gebeten dies selbst zu überprüfen.

15. VERBRAUCH UND UMWELT

  1. Wenn der Mieter Tag und Nacht das Licht anlässt und die Klimaanlage 24 Stunden am Tag eingeschaltet ist, erhöht sich der Stromverbrauch erheblich. Um Kosten zu senken und die Umwelt zu schonen, ist es ratsam, dies zu berücksichtigen.
  2. Der Mieter wird aufgefordert, alle Abfälle (Kunststoff, Glas, Papier und organische Stoffe) zu trennen und in den entsprechenden Abfalldepots entlang der öffentlichen Straße zu deponieren.

16. KINDERBETT UND HOCHSTUHL

  1. Ein Kinderbett und/oder ein Hochstuhl können auf Anfrage gemietet werden. Der Mieter wird gebeten dies bei der Buchung angeben.
  2. Aus Verfügbarkeitsgründen wird der Mieter gebeten immer seine eigene Bettwäsche für das Kinderbett mit zu bringen; diese ist vor Ort nicht immer verfügbar.

17. WASSER, ELEKTRIZITÄT UND INTERNET

  1. An der Costa Blanca kann es zu Störungen und Unterbrechungen bei der Versorgung mit Wasser, Strom und Internet kommen.
  2. Die kommunalen und/oder regionalen Behörden können aus verschiedenen Gründen beschließen, die Versorgung vorübergehend zu unterbrechen oder zu reduzieren. Weder der Vermieter noch der Makler können dafür haftbar gemacht werden.

18. KAUTION

  1. Wenn das Ferienhaus nicht sauber oder mit fehlendem Inventar verlassen wird oder wenn z.B. die Ställe des Ferienhauses beschädigt sind, kann die Kaution teilweise oder ganz einbehalten werden.
  2. Der (zusätzliche) Stromverbrauch wird ebenfalls von der Kaution abgezogen. Der Restbetrag der Kaution wird innerhalb von 5 Arbeitstagen nach der Abreise zurückerstattet.
  3. Zum Zweck der Rückerstattung müssen die vollständige Adresse des Mieters und seine Bankverbindung (Kontonummer, IBAN und BIC-Code) an den Agenten weitergegeben werden.
  4. Die Kaution für Langzeitmieten (mehr als 2 Wochen) wird schrittweise erhöht.

19. MIETE UND ZAHLUNGEN

  1. Der Mieter muss den Mietvertrag innerhalb von 3 Tagen nach dem Datum des Mietvertrags unterschreiben und an den Makler zurückgeben.
  2. Der Mietvertrag enthält folgende Kosten: die Miete, die Nebenkosten für Bad- und Bettwäsche pro Person, die Endreinigung, die Höhe Ihrer Kaution und eventuelle Zusatzkosten wie z.B. Kinderbett.
  3. Nach Erhalt des Mietvertrags muss der Mieter 25% des Gesamtpreises innerhalb von maximal 5 Tagen nach dem Datum des Mietvertrags zahlen. Der Restbetrag der Miete muss spätestens 4 Wochen vor dem bestätigten Ankunftsdatum bezahlt werden.
  4. Wenn die Buchung innerhalb von 4 Wochen vor Mietbeginn erfolgt, muss der Gesamtpreis innerhalb von 3 Tagen nach dem Datum des Mietvertrags sofort bezahlt werden.
  5. Der Mieter wird daran erinnert, dass sich der Vermieter das Recht vorbehält, bei Überschreitung der vereinbarten Unterzeichnungs-, Rückgabe- und Zahlungsbedingungen die Reservierung zu stornieren und den Mieter für die entstandenen Kosten haftbar zu machen. Hinsichtlich der Zahlung des Preises kann sich der Mieter nicht auf eine Verrechnung mit einer Forderung berufen, die er gegenüber dem Vermieter hat.
  6. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, den Mieter im Voraus über den Ablauf einer Zahlungsfrist zu informieren, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  7. Der Pächter ist niemals berechtigt, die Zahlung auszusetzen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist der Mieter in Verzug. Der Mieter kann die Nichterfüllung durch Zahlung des vollen Preises an den Vermieter innerhalb von 3 Tagen nach Eintritt der Nichterfüllung beheben.
  8. Im Falle der Nichtzahlung oder des Zahlungsverzugs gehen alle Gerichts- und Vollstreckungskosten sowie die außergerichtlichen Inkassokosten zu Lasten des Mieters. Die außergerichtlichen Inkassokosten betragen mindestens 15 % des Gesamtpreises mit einem Mindestbetrag von 100 €.
  9. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, sowohl vor als auch nach Abschluss des Mietvertrages eine Sicherheit für die Zahlung zu verlangen, vorbehaltlich der Aussetzung der Ausführung des Mietvertrages bis zur Leistung der Sicherheit; dies alles unbeschadet des Rechts des Vermieters auf Erfüllung, Entschädigung und/oder vollständige oder teilweise Annullierung, all dies ohne jegliche gerichtliche Intervention und ohne dass der Vermieter zu irgendeiner Entschädigung verpflichtet ist.
  10. Die Zahlung kann durch eine schriftliche oder elektronische Überweisung des fälligen Betrags erfolgen. Bei Zahlung per Giro oder Banküberweisung gilt als Zahlungsdatum das Datum, an dem der Mietbetrag dem Bankkonto des Vermieters gutgeschrieben wird. Auf Verlangen des Vermieters muss der Mieter dem Vermieter einen Zahlungsnachweis vorlegen.
  11. Falls der Vermieter den Empfang von Zahlungen über die Dienste von Paypal erlaubt, hat der Mieter die Möglichkeit, Zahlungen entweder über sein eigenes Paypal-Konto oder über seine Kreditkarte zu tätigen. Alle zusätzlichen Kosten, die sich aus solchen Zahlungen ergeben, gehen auf das Konto des Mieters, einschließlich der Kosten für die Rückerstattung der Kaution, wenn der Mieter dies über Paypal anstelle einer Banküberweisung auf sein Bankkonto beantragt.

20. VERSICHERUNGEN

  1. Dem Mieter wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Reiseversicherung empfohlen.
  2. Es wird davon ausgegangen, dass der Mieter eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, die ihn und seine Mitmieter für Schäden an den Gebäuden, dem Zubehör und dem Inventar des Ferienhauses abdeckt.

21. HÖHERE GEWALT/ÜBERMACHT

  1. Im Falle von höherer Gewalt, sowohl dauerhafter als auch vorübergehender Art, ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag ganz oder teilweise aufzulösen oder vorübergehend auszusetzen, ohne dass der Mieter Anspruch auf Erfüllung und/oder Entschädigung hat.
  2. Als höhere Gewalt gelten unter anderem, aber nicht ausschliesslich: Kriegsgefahr, Krieg, Aufstand, Terrorakte, Kriegshandlungen, Streiks, Boykotte, Verkehrs- oder Transportstörungen, staatliche Maßnahmen, Rohstoffknappheit, Naturkatastrophen und darüber hinaus alle Umstände, außergewöhnliche Witterungsbedingungen, Tod des Vermieters, Scheidung des Vermieters, Konkurs des Vermieters, unangekündigter Verkauf und/oder Besetzung des Ferienhauses durch den Eigentümer usw., unter denen die vollständige oder teilweise Erfüllung des Vertrages in aller Angemessenheit und Fairness nicht vom Vermieter verlangt werden kann.
  3. Tritt der Fall höherer Gewalt ein, während der Mieter die Ferienwohnung nur teilweise nutzen konnte, muss der Mietvertrag auch für die bereits genutzte Zeit als aufgelöst betrachtet werden.In einem solchen Fall ist der Vermieter nur verpflichtet, die vom Mieter bereits gezahlten Beträge an den Vermieter zurückzuerstatten.

22. STORNIERUNG, ÄNDERUNG, UNTERBRECHUNG UND VORZEITIGE ABREISE

  1. Stornierungen müssen dem Agenten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt werden. Wird der Mietvertrag vom Mieter gekündigt, so sind pro Mietvertrag zusätzlich zu den geschuldeten Reservierungskosten folgende Beträge fällig:
    - im Falle einer Stornierung bis 90 Tage vor dem Ankunftsdatum: 20% des Gesamtpreises;
    - bei Stornierung vom 89. bis zum 60. Tag vor dem Ankunftsdatum: 40% des Gesamtpreises;
    - bei Stornierung vom 59. bis zum 30. Tag vor dem Ankunftsdatum: 60 % des Gesamtpreises;
    - Stornierung ab dem 29. Tag vor dem Ankunftsdatum: 90% des Gesamtpreises.
  2. Die Stornierung einer Buchung durch den (Haupt-)Mieter gilt ebenfalls als Stornierung zu Lasten der Mitmieter.
  3. Die Kosten für einen Wechsel durch den Mieter betragen € 35,=.Sobald der Mieter in der Ferienwohnung angekommen ist und beschließt, die Mietperiode vor dem Abreisedatum zu beenden, kann der Mieter keine Rückerstattung der gezahlten Gelder verlangen.

23. VERTRETUNG

  1. Es ist im Prinzip möglich, wenn der Mieter oder einer der Mitmieter während der Mietdauer verhindert ist, den/die freien Platz/e durch eine andere Person belegen zu lassen.
  2. Ein entsprechender Antrag muss dem Agenten per E-Mail gemeldet werden.Die Kosten für eine solche Änderung betragen € 35,=.

24. HAUSTIEREN

  1. Haustiere sind grundsätzlich nicht erlaubt. Wenn Haustiere erlaubt sind, muss der Mieter immer eine Bestätigung vom Agenten erhalten und diese bei der Ankunft vorlegen können.
  2. Falls ein Haustier erlaubt ist, muss der Mieter rechtzeitig (mindestens 30 Tage vor Reisebeginn) den Tierarzt aufsuchen, unterstützt durch eine Bestätigung des Agenten. Dies in Verbindung mit Impfungen und dem Pass für das betreffende Haustier.
  3. Es sollte klar sein, dass Haustiere in Schwimmbädern und/oder auf Betten, Stühlen und Sofas im Inneren des Ferienhauses nicht erlaubt sind. Bei Zuwiderhandlung ist es möglich, dass es zu Abzügen von der Kaution kommt. Dies gilt insbesondere für sichtbare Verschmutzungen und / oder Schäden durch Haustiere an den Ställen und dem Inventar des Ferienhauses.
  4. Haustiere sind in öffentlichen Gebäuden, Restaurants, an den Stränden und in öffentlichen Schwimmbädern nicht erlaubt.

25. BAUTÄTIGKEITEN, LÄRMBELASTUNG UND UMWELTPROBLEME

  1. Es kommt gelegentlich vor, dass unerwartete Bau- oder Wartungsarbeiten in unmittelbarer Nähe eines Ferienhauses durchgeführt werden. Der Vermieter kann dafür keine Verantwortung übernehmen.
  2. Gleiches gilt für die Lärmbelästigung durch z.B. Nachbarn, Kirchenglocken oder landwirtschaftliche Geräte.
  3. Der Vermieter kann nicht für Umweltprobleme in der Ferienregion (z.B. Meerwasserverschmutzung) verantwortlich gemacht werden. Dem Mieter wird empfohlen, alle Veröffentlichungen darüber in den Medien zu verfolgen.

26. ANNAHME DES FERIENHAUSES

  1. Wenn der Mieter bei der Ankunft im Ferienhaus einen Fehler oder eine Unvollkommenheit entdeckt, wird der Mieter gebeten, dies unverzüglich dem Vermittler zu melden.
  2. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen ist es möglich, dass der Mieter glaubt, eine gerechte Beschwerde zu haben. Diese Beschwerde muss dem Agenten sofort gemeldet werden. Der Agent wird Maßnahmen ergreifen, um die Beschwerde so schnell wie möglich zu beheben.
  3. Wenn innerhalb von 12 Stunden nach Ankunft des Mieters keine gegenteilige Mitteilung gemacht wird, wird davon ausgegangen, dass der Mieter die Ferienwohnung akzeptiert hat.
  4. Diese Bemerkungen, Unannehmlichkeiten oder Beschwerden geben dem Mieter nicht automatisch das Recht auf Entschädigung und Rückerstattung.
  5. Die Ferienhäuser sind in der Regel von weitläufigen Parzellen und Gärten umgeben und liegen in einer Klimazone, in der der Mieter mit allen Arten von Insekten, Ameisen, Mücken und sogar wilden Tieren rechnen muss. Ihre Anwesenheit ist nicht dem Vermieter zuzuschreiben, und der Vermieter kann nicht dafür haftbar gemacht werden.

27. HAFTUNG

  1. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter oder Dritten durch den Aufenthalt in der Ferienwohnung entstehen; der Mieter stellt den Vermieter und den Vermittler von diesbezüglichen Ansprüchen frei.
  2. Insbesondere haftet der Vermieter nicht für Störungen in und um das Ferienhaus herum, wie z.B., aber nicht ausschließlich, Störungen und Ausfälle von Strom, Internet, Wasserversorgung und technischen Anlagen, unangekündigte oder nicht rechtzeitige Bauarbeiten und Änderungen der Zufahrts- oder Hauptstraßen.
  3. Der Vermieter kann nur für Schäden haftbar gemacht werden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Nachlässigkeit des Vermieters verursacht wurden.
  4. Unbeschadet der Bestimmungen der vorstehenden Absätze ist die Haftung des Vermieters, wenn und soweit der Vermieter aus irgendeinem Grund im Zusammenhang mit dem Mietvertrag gesetzlich haftbar gemacht wird, stets auf direkte Schäden beschränkt und jede Form von Folgeschäden ist ausgeschlossen.
  5. Es steht dem Vermieter/Vermieter des Ferienhauses frei, dem Mieter und/oder den Mitmietern Anweisungen für die Nutzung des Ferienhauses und alles, was damit zusammenhängt, zu geben.
  6. Während der Mietzeit haftet der Mieter für alle Schäden an der Ferienwohnung, ihrer Einrichtung und allen zum Mietobjekt gehörenden Gegenständen, die von ihm und/oder den anderen Mietern verursacht wurden. Zu den Mitmietern gehören alle Personen, die Mitglied des Reiseunternehmens sind oder anderweitig als Teil des Mieterkreises betrachtet werden sollten.
  7. Es ist sehr wichtig, dass der Mieter eine Haftpflichtversicherung und eine im Ausland gültige Reiseversicherung hat.
  8. Wenn ein Schaden nicht mit dem Vermieter/Vertreter des Ferienhauses abgerechnet wurde, ist der Vermieter berechtigt, den Mieter für den erlittenen und noch zu erleidenden Schaden haftbar zu machen. Alle damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des im Mietvertrag genannten Mieters.
  9. Der im Mietvertrag genannte Mieter haftet gesamtschuldnerisch für alle von ihm gemeldeten Mitmieter.
  10. In Bezug auf Minderjährige muss die Erlaubnis der Eltern oder des Vormunds nachgewiesen werden können.

28. BESCHWERDEN

  1. Jedes Ferienhaus wurde sorgfältig ausgewählt und vom Agenten inspiziert. Der Vermittler bürgt für die Richtigkeit der Beschreibung des Ferienhauses, wobei eine Abweichung von 15% der angegebenen Wohnfläche und Entfernungen als akzeptabel angesehen wird.
  2. Die Beschreibung und Eindrücke des Ferienhauses und seiner unmittelbaren Umgebung, einschließlich der Einrichtungen, Anlagen, Einrichtungen und Freizeiteinrichtungen, können je nach Art oder aufgrund zwischenzeitlicher Veränderungen oder saisonaler Einflüsse von der Beschreibung auf der Website des Vermittlers abweichen.
  3. Der Mieter hat jederzeit das Recht, seine Beschwerden an den Agenten mit einer Beschwerde zu richten.
  4. Der Agent muss eine Beschwerde immer angemessen und zügig bearbeiten, so dass die Beschwerde nach den Standards der Angemessenheit und Fairness behandelt wird.
  5. Der Mieter muss eine Reklamation, die bei der Ankunft im Ferienhaus oder während der Mietdauer entsteht, spätestens innerhalb von 12 Stunden dem Vermittler melden.
  6. Der Mieter muss dem Vermittler jederzeit die Möglichkeit geben, während der Mietzeit eine angemessene Lösung der Beschwerde herbeizuführen.

29. DATENSCHUTZ

  1. Die vom Mieter für die Erstellung des Mietvertrages angegebenen Informationen werden in einer Datenbank gespeichert.
  2. Der Vermieter und der Agent sind verpflichtet, der örtlichen Einheit der Guardia Civil persönliche Informationen des Mieters und seines Unternehmens im Zusammenhang mit der Vermietung des Ferienhauses mitzuteilen.
  3. Weder der Vermieter noch der Makler werden die persönlichen Daten des Mieters und seiner Partei freiwillig an Dritte weitergeben, die nicht unter Punkt 29.2 genannt sind.
  4. Der Vermittler kann die E-Mail-Adresse des Mieters verwenden, um ihm Informationen über Mietangebote zu senden.

30. JURISDIKTION

  1. Die Parteien unterwerfen sich der Zuständigkeit und dem Gerichtsstand der Gerichte des Ortes, an dem sich das Ferienhaus befindet, und verzichten ausdrücklich auf ihre eigene Zuständigkeit. Die anzuwendenden Gesetze sind das spanische Stadtmietgesetz (Ley de Arrendamientos Urbanos), abgekürzt LAU.


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